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Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO)[1] vom 28.04.2020 bekundet das Bundesverkehrsministerium den politischen Willen, einen Beitrag zu einer erfolgreichen Verkehrswende zu leisten. Viele der neuen Regelungen dienen der Stärkung und Förderung des Radverkehrs. Unter anderem ist gesetzlich festgeschrieben, dass Radfahrende von Autofahrer:innen innerorts mit mindestens anderthalb, außerorts mit zwei Metern überholt werden müssen. Auch ist das Halten auf Radschutzstreifen nun verboten. Dies hat in der Vergangenheit häufig zu lebensgefährlichen Situationen für Radfahrer:innen geführt, die sich deshalb in den Fließverkehr einordnen mussten. Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Von den neun bis Juni 2020 in Berlin getöteten Radfahrer:innen kamen fünf aufgrund eines Abbiegefehlers durch einen LKW- beziehungsweise Busfahrer ums Leben.[2] Häufig ist hier gerade das Abbiegen bei hoher Geschwindigkeit kritisch, da die Fahrenden sich nicht genug Zeit lassen, die Situation angemessen zu überblicken und im Zweifel noch einen Moment länger stehen zu bleiben. Sekunden entscheiden hier über Leben und Tod. Verpflichtende Abbiegeassistenten sowie eine Umgestaltung von Kreuzungen könnten hier für weitere Sicherheit sorgen. Dies könnte in zukünftigen Überarbeitungen der StVO Anwendung finden. Grundsätzlich gilt aber auch: Anstatt nur auf technische Lösungen zu setzen, könnte generell über ein LKW-Fahrverbot in Innenstädten, oder zumindest zu bestimmten Tageszeiten nachgedacht werden. Im Falle eines tödlichen Unfalls am Kottbusser Tor in Berlin Kreuzberg im Februar 2018, bei dem eine Fußgängerin überrollt wurde, war der LKW-Fahrer lediglich durch die Innenstadt gefahren, um einem Stau auf der Stadtautobahn auszuweichen.[3]

Nicht nur Fehler beim Abbiegen sind hauptverantwortlich für Unfälle mit tödlichem Personenschaden, sondern auch das Fahren mit nichtangepasster Geschwindigkeit.[4] Umso wichtiger ist die Novelle der StVO im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung und deren Ahndung. Wurde bisher erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von innerorts 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, ist diese Grenze nun auf 21 km/h gesenkt worden. Gerade diese Verschärfung hat dem Verkehrsministerium Kritik eingebracht. Neben Widerstand von ADAC, FDP und AfD, wurde auch eine Petition mit dem Titel „Führerschein-Falle der #StVO-Novelle rückgängig machen“[5] gestartet, um Verkehrsminister Andreas Scheuer unter Druck zu setzen. Argumentiert wird hier unter anderem damit, dass es in Deutschland 2019 mit 3059 die wenigsten Verkehrstoten seit Beginn der Statistik gebe und „(…) somit überhaupt keine Notwendigkeit, Autofahrer hier über Maß zu bestrafen. Wir haben gute Autos, gute Autofahrer, gute Straßen und Autobahnen in Deutschland.“[6] Doch 3059 Getötete bedeuten immer noch etwa acht Familien pro Tag, in denen nichts mehr so ist, wie es einmal war. Zudem ist es beunruhigend, dass die Zahl der getöteten Radfahrer:innen verhältnismäßig steigt.

Es scheint, dass die Androhung eines Fahrverbots den größten Widerstand auslöst und gerade deshalb ein wirkungsvolles Mittel gegen Raserei darstellt. Am 01.05.2020, also kurz nach Inkrafttreten der StVO-Novelle, vermeldete die Berliner Senatsverwaltung für Justiz einen Anstieg der Raserdelikte um 60% im Vergleich zu April 2019.[7] Die leeren Straßen während des Lockdowns aufgrund der Corona-Pandemie verleiten scheinbar zum schnelleren Fahren. Mehr Platz bedeutet auch mehr Raum zum Rasen. Dabei retten geringe Geschwindigkeiten Leben. Bei einer relativ niedrigen Aufprallgeschwindigkeit von 30 km/h haben ungeschützte Verkehrsteilnehmende eine Überlebenschance von bis zu 70%.[8] Ein solcher Aufprall entspricht etwa dem Sturz aus dem ersten Stock, bei 50 km/h entspricht dies bereits einem Sturz aus dem dritten Stock.[9] Bei 60 km/h sterben ungeschützte Verkehrsteilnehmende.[10] Daher scheint eine Überarbeitung der Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in der aktuellen Fassung der StVO notwendig und sachgemäß.

Dazu kommt, dass die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit in Berlin ohnehin lediglich 20 km/h pro Stunde beträgt.[11] Eine umfassende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h würde zu einem besseren Verkehrsfluss beitragen, die Lärmbelastung verringern und die Luftqualität verbessern.[12] Würden grundsätzlich innerorts 30 km/h gelten, gäbe es womöglich weniger Verwirrung aufgrund von häufig wechselnden Tempovorgaben und Autofahrenden würden weniger Fehler passieren. Dann würde ein einmonatiges Fahrverbot bei 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung auch weniger unverhältnismäßig erscheinen.

Verwiesen sei im Zusammenhang mit einer Fehler verzeihenden Infrastruktur auf die niederländische Sustainable Safety Vision, der die Vision Zero – seit 2018 im Berliner Mobilitätsgesetz festgeschrieben – zugrunde liegt. Demnach soll ein Verkehrssystem so gestaltet sein, dass es menschliches Fehlverhalten verzeiht und nicht mit schweren Verletzungen oder dem Tod bestraft.

Es lässt sich nicht nachvollziehen, dass Verkehrsminister Scheuer bereits am 15.05.2020, gerade einmal gut zwei Wochen nach Inkrafttreten der StVO-Novelle, die Bundesländer bittet, die Neuerung „wieder in den alten Stand zurückzubringen“[1] und damit die „Verhältnismäßigkeit“[1] wiederherzustellen. Die Novelle ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, nämlich den öffentlichen Raum für alle sicherer zu machen. Dazu gehören auch Sanktionen bei der Missachtung von Regeln. Bei Gefährdung von Menschenleben können diese nicht schwer genug sein.


Fußnoten

  1. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html
  2. https://adfc-berlin.de/radverkehr/sicherheit/information-und-analyse/145-unfallorte/782-getoetete-radfahrende-2020.html
  3. https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/kottbusser-tor-in-kreuzberg-mahnwache-fuer-getoetete-fussgaengerin/20977922.html
  4. https://www.runtervomgas.de/unfallursachen/artikel/die-haeufigsten-unfallursachen.html
  5. https://www.openpetition.de/petition/online/fuehrerschein-falle-der-stvo-novelle-rueckgaengig-machen-2
  6. https://www.openpetition.de/petition/online/fuehrerschein-falle-der-stvo-novelle-rueckgaengig-machen-2
  7. https://www.berlin.de/sen/justva/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.927880.php
  8. https://www.vsf.de/fileadmin/inhalte/public/06_Engagement/tempo30/Maria_Limbourg_Tempo30.pdf
  9. Todeswahrscheinlichkeit bei Verkehrsunfällen mit Fußgängerbeteiligung in Abhängigkeit der Fahrzeuggeschwindigkeit » Zukunft Mobilität (2016). Online verfügbar unter https://www.zukunft-mobilitaet.net/156686/verkehrssicherheit/risiko-fussgaenger-kollission-fahrzeug-todesfall-geschwindigkeit-tempo30/, zuletzt aktualisiert am 22.12.2019+01:00, zuletzt geprüft am 25.05.2020.
  10. https://www.vsf.de/fileadmin/inhalte/public/06_Engagement/tempo30/Maria_Limbourg_Tempo30.pdf
  11. Technische Universität Dresden: Sonderauswertung zum Forschungsprojekt Mobilität in Städten – SrV 2018: Städtevergleich, zuletzt geprüft am 25.05.2020.
  12. 30 km/h als Regelgeschwindigkeit innerorts – Welche Wirkungen hätte eine Änderung? (Pro und Contra) » Zukunft Mobilität (2012). Online verfügbar unter https://www.zukunft-mobilitaet.net/9934/analyse/30-stundenkilometer-kmh-pro-contra-regelgeschwindigkeit/, zuletzt aktualisiert am 24.02.2016+01:00, zuletzt geprüft am 25.05.2020.
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